Finanzamt Ehningen

In Ehningen, einer Gemeinde im Kreis Böblingen in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Böblingen zuständig. Wenn Sie in Ehningen wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen und Unterstützung bei steuerlichen Fragen zu erhalten. Das Team des Finanzamts hilft Ihnen bei der Klärung von Fragen zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden. Es ist wichtig, sich gut über die steuerlichen Anforderungen zu informieren, um etwaige Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich zudem die Zuständigkeit des Finanzamtes ändern. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Ehningen im Überblick

Einwohner 5.421 2.661 männlich
2.760 weiblich
Fläche 31,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71135, 71136, 71137, 71139

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehningen

?
Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank