Finanzamt Ehr

Die Gemeinde Ehr im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Koblenz. Bewohner von Ehr, die ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können sich direkt an das Finanzamt Koblenz wenden. Es ist wichtig, die Fristen und die notwendigen Belege im Blick zu behalten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuern zuständig wird. Um das passende Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell die richtigen Informationen liefert.

Ehr im Überblick

Einwohner 15.476 7.570 männlich
7.906 weiblich
Fläche 17,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56357

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehr

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank