Finanzamt Ehrenberg (Rhön)

Ehrenberg (Rhön) im Fulda-Kreis, Hessen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Fulda. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich an das Finanzamt wenden, das Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite steht. Zudem werden sämtliche Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden bereitgestellt. Bei einem Wohnortwechsel über die Gemeindegrenzen kann es zu einer Änderung der Zuständigkeit Ihres Finanzamts kommen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, empfiehlt sich die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse zu ermitteln.

Ehrenberg (Rhön) im Überblick

Einwohner 2.519 1.283 männlich
1.236 weiblich
Fläche 40,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36115

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehrenberg (Rhön)

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank