Finanzamt Ehrenkirchen

Die Gemeinde Ehrenkirchen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Müllheim betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich mit Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer an die Behörde wenden. Es ist von Bedeutung, dass Sie die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Blick behalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder benötigten Belegen bietet das Finanzamt Müllheim kompetente Beratung. Zur schnellen Auffindung Ihres zuständigen Finanzamts nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann.

Ehrenkirchen im Überblick

Einwohner 233 118 männlich
115 weiblich
Fläche 5,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Müllheim

Adresse

Goethestr. 11
79379 Müllheim

Postfach 1461 , 79374 Müllheim

Kontakt

Telefon 07631 189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07631 189-190

Finanzamtsnummer

2812

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE20680000000068001511

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79238

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehrenkirchen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank