Finanzamt Ehringshausen

In der Gemeinde Ehringshausen, die im Lahn-Dill-Kreis in Hessen liegt, ist das Finanzamt Wetzlar zuständig. Hier können die Bürger Ehringshausens ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragen direkt an das Finanzamt wenden. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen im Blick zu behalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Das Finanzamt Wetzlar erstellt auch Steuerbescheide, die entscheidend für Ihre finanzielle Planung sind. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort in Ehringshausen zuständige Finanzamt zu ermitteln und alle notwendigen Informationen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen zu erhalten.

Ehringshausen im Überblick

Einwohner 9.399 4.668 männlich
4.731 weiblich
Fläche 45,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 171

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Wetzlar

Adresse

Frankfurter Straße 59
35578 Wetzlar

Postfach 1520 , 35525 Wetzlar

Kontakt

Telefon 06441 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2639

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Gießen

IBAN: DE05500000000050001540

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

35626, 35627, 35630

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehringshausen

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank