Finanzamt Eichstätt

Eichstätt, die Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Eichstätt im Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Eichstätt als zuständige Behörde. Als Anwohner dieser Stadt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt klären. Das Finanzamt bietet Ihnen auch Unterstützung bei der Lohnsteuer und der Bereitstellung von Steuerbescheiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnsitz zuständig ist, steht Ihnen unsere Finanzamt-Suchfunktion zur Verfügung. Diese hilft Ihnen, schnell und unkompliziert die entsprechenden Informationen zu erhalten.

Eichstätt im Überblick

Einwohner 13.891 6.741 männlich
7.150 weiblich
Fläche 47,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85065, 85066, 85067, 85071, 85072

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eichstätt

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank