Finanzamt Eichstetten am Kaiserstuhl

Eichstetten am Kaiserstuhl, eine Gemeinde im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Freiburg-Land als zuständigen Ansprechpartner für steuerliche Belange. Ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung klären möchten, das Finanzamt Freiburg-Land steht Ihnen zur Verfügung. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen zu informieren und alle notwendigen Belege zusammenzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei Unklarheiten zum Steuerbescheid können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Nutzen Sie zur Ermittlung des für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamtes unseren Finanzamt-Finder. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eventuell einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Daher sollten Sie auch bei einem Umzug die steuerlichen Ansprechpartner im Blick behalten.

Eichstetten am Kaiserstuhl im Überblick

Einwohner 1.826 921 männlich
905 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79356

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eichstetten am Kaiserstuhl

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank