Finanzamt Eichwalde

Die Gemeinde Eichwalde im Kreis Dahme-Spreewald, Brandenburg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Königs Wusterhausen. Wenn Sie in Eichwalde leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt tun. Hier stehen Ihnen auch Experten zur Verfügung, die Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer helfen. Es ist ratsam, sich über Fristen und die korrekte Aufbewahrung von Belegen zu informieren, denn dies kann Ihnen in der Zukunft Ärger und Verzögerungen ersparen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zur Zuständigkeit eines anderen Finanzamts führen kann. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. So können Sie sicherstellen, dass Sie optimal auf alle steuerlichen Belange vorbereitet sind.

Eichwalde im Überblick

Einwohner 6.341 3.037 männlich
3.304 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15732

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eichwalde

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Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank