Finanzamt Eicklingen

In der Gemeinde Eicklingen, die im Kreis Celle in Niedersachsen liegt, sind die Bürger an das Finanzamt Celle angebunden. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen. Außerdem können Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer dort klären. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, empfiehlt es sich, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen. Zudem halten die Mitarbeiter des Finanzamts Celle Sie über Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung, die Ausstellung von Steuerbescheiden und die notwendigen Belege informiert. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets rechtzeitig und unkompliziert zu regeln.

Eicklingen im Überblick

Einwohner 3.151 1.568 männlich
1.583 weiblich
Fläche 22,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Celle

Adresse

Im Werder 15
29221 Celle

Postfach 1107 , 29201 Celle

Kontakt

Telefon 05141 915-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2317

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Celle

IBAN: DE09250000000025701511

BIC: MARKDEF1250

Zuständig für Postleitzahlen

29358

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eicklingen

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank