Finanzamt Eigeltingen

In der Gemeinde Eigeltingen, die im Kreis Konstanz, Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Singen zuständig. Sollten Sie in Eigeltingen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem dort einreichen. Das Finanzamt bietet Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder bei Themen rund um die Lohnsteuer. Auch der Umgang mit Fristen und Steuerbescheiden wird hier kompetent behandelt. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, um relevante Informationen zu erhalten.

Eigeltingen im Überblick

Einwohner 2.754 1.335 männlich
1.419 weiblich
Fläche 13,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Singen

Adresse

Alpenstr. 9
78224 Singen

Postfach 380 , 78221 Singen

Kontakt

Telefon 07731 823-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07731 823-650

Finanzamtsnummer

2818

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE49600501017485500135

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78251, 78253

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eigeltingen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 345%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank