Finanzamt Eilscheid

In der Gemeinde Eilscheid, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, liegt, können Sie bei steuerlichen Fragen auf das Finanzamt Bitburg-Prüm zurückgreifen. Ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Informationen zur Lohnsteuer benötigen, das Finanzamt steht Ihnen zur Seite. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen zu beachten, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerangelegenheiten reibungslos verlaufen. Bitte denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort relevant ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Diese bietet Ihnen unkomplizierten Zugang zu sämtlichen Informationen, die Sie für die Verwaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen benötigen.

Eilscheid im Überblick

Einwohner 1.583 782 männlich
801 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54649

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eilscheid

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank