Finanzamt Eimen

In Eimen, einer Gemeinde im Kreis Holzminden in Niedersachsen, ist das Finanzamt Hameln-Holzminden für steuerliche Angelegenheiten verantwortlich. Als Einwohner von Eimen können Sie Ihre Einkommensteuererklärung rechtzeitig einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer direkt Unterstützung vom Finanzamt erhalten. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege rechtzeitig zu übermitteln, um einen zügigen Ablauf bei der Bearbeitung Ihres Steuerbescheids sicherzustellen. Ein möglicher Umzug über die Grenzen von Eimen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist.

Eimen im Überblick

Einwohner 810 407 männlich
403 weiblich
Fläche 16,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37632

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eimen

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 345%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank