Finanzamt Eimke

Die Gemeinde Eimke im Kreis Uelzen, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Uelzen-Lüchow. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einfach und bequem einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder zu Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Eimke zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Belegen zu kennen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg bedeuten kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort ausfindig zu machen, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So haben Sie stets den Überblick über alle notwendigen Informationen, die für Ihre steuerlichen Angelegenheiten relevant sind.

Eimke im Überblick

Einwohner 845 433 männlich
412 weiblich
Fläche 83,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Uelzen-Lüchow

Adresse

Am Königsberg 3
29525 Uelzen

Kontakt

Telefon 0581 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2347

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE UELZEN LUECHOW-DANNENBERG

Kontoinhaber: Finanzamt Uelzen-Lüchow

IBAN: DE40258501100000000026

BIC: NOLADE21UEL

Zuständig für Postleitzahlen

29578

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eimke

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank