Finanzamt Eimsheim

In Eimsheim, einer Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Für die Einwohner von Eimsheim gibt es die einfache Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen an das Finanzamt zu wenden. Ob Lohnsteuer oder steuerliche Veranlagung – das Finanzamt bietet umfassende Beratung und Informationen zu Fristen und den benötigten Belegen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Um sicherzugehen, dass Sie das richtige Finanzamt finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell und einfach zu den Informationen verhilft, die Sie benötigen.

Eimsheim im Überblick

Einwohner 1.016 526 männlich
490 weiblich
Fläche 7,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55278

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eimsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank