Finanzamt Einhaus

In Einhaus, einer Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein, steht Ihnen das Finanzamt Ratzeburg helfend zur Seite. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist Ihr Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Achten Sie darauf, die Abgabefristen einzuhalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Bei Fragen zu Ihren Steuerbescheiden oder den einzureichenden Belegen können Sie sich ebenso an das Finanzamt Ratzeburg wenden. Nutzen Sie zudem unseren Finanzamt-Finder, um das für Sie zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen.

Einhaus im Überblick

Einwohner 444 216 männlich
228 weiblich
Fläche 2,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 10

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Ratzeburg

Adresse

Bahnhofsallee 20
23909 Ratzeburg

Postfach 1322 , 23903 Ratzeburg

Kontakt

Telefon 04541 882-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04541 882-200

Finanzamtsnummer

2127

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.30 – 12.30 Uhr
Di. 08.30 – 12.30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.30 – 12.30 Uhr
Fr. 08.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Ratzeburg Bewertung für Grundsteuer 87 (2187) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Ratzeburg

IBAN: DE51200000000020201553

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

23911

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Einhaus

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank