Finanzamt Eisingen

Eisingen, im Enzkreis von Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Pforzheim. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und erhalten Unterstützung zu allen Fragen rund um die steuerliche Veranlagung. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen im Blick zu behalten, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Bei Erhalt eines Steuerbescheides sind die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Belege, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen, können ebenfalls direkt beim Finanzamt Pforzheim eingereicht werden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Das Finanzamt Pforzheim ist eine kompetente Anlaufstelle für alle steuerlichen Fragen der Eisingener.

Eisingen im Überblick

Einwohner 619 321 männlich
298 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Pforzheim

Adresse

Moltkestr. 8
75179 Pforzheim

Kontakt

Telefon 07231 183-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07231 183-1111

Finanzamtsnummer

2841

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE24660000000066001520

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

75237, 75239

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eisingen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank