Finanzamt Eislingen/Fils

Eislingen/Fils ist eine Stadt im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg und gehört zum Finanzamt Göppingen. Das Finanzamt hilft den Bürgern bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch bei Lohnsteuerangelegenheiten sind die Mitarbeiter sehr hilfreich und klären Sie über wichtige Fristen auf, die bei der Abgabe von Steuererklärungen zu berücksichtigen sind. Achten Sie darauf, Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen und alle erforderlichen Belege zu sammeln. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. Vergessen Sie nicht, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Eislingen/Fils im Überblick

Einwohner 92 49 männlich
43 weiblich
Fläche 3,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73048, 73049, 73050, 73051, 73054

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eislingen/Fils

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank