Finanzamt Eiterfeld

Die Marktgemeinde Eiterfeld im Kreis Fulda, Hessen, hat das Finanzamt Fulda als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Lohnsteuer und die rechtzeitige Einreichung von Steuerbescheiden geht. In Eiterfeld unterstützt das Finanzamt Fulda die Bürger umfassend und informiert über wichtige Fristen zur Einreichung von Belegen und Erklärungen. Wenn Sie planen, innerhalb oder außerhalb von Eiterfeld umzuziehen, beachten Sie bitte, dass ein Umzug zu einem Zuständigkeitswechsel des Finanzamts führen kann. Nutzen Sie unsere praktische Suchfunktion, um schnell das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Eiterfeld im Überblick

Einwohner 6.940 3.472 männlich
3.468 weiblich
Fläche 89,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36132

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eiterfeld

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank