Finanzamt Elben

Die Gemeinde Elben, im Kreis Altenkirchen (Westerwald) und in Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg betreut. Wenn Sie in Elben wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei steuerlichen Fragen zu erhalten. Das Finanzamt hilft Ihnen, alle notwendigen Belege für die steuerliche Veranlagung zusammenzustellen und beantwortet Ihre Anfragen zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich über Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine Fristen versäumen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihre neue Adresse relevante Finanzamt zu finden und sich über die aktuellen Anforderungen zu informieren.

Elben im Überblick

Einwohner 1.072 512 männlich
560 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57580

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elben

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Grundsteuer A 530%
Grundsteuer B 530%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank