Finanzamt Elchweiler

Die Gemeinde Elchweiler im Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Idar-Oberstein zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt unterstützt Sie auch in Bezug auf die Lohnsteuer und die Einhaltung von Abgabefristen. Bei Bedarf können Sie auch Informationen über Steuerbescheide und die notwendigen Belege erhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt aktuell für Ihren Wohnort verantwortlich ist. So bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand, was Ihre steuerlichen Angelegenheiten betrifft.

Elchweiler im Überblick

Einwohner 3.335 1.660 männlich
1.675 weiblich
Fläche 12,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 269

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55765

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elchweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank