Finanzamt Elkenroth

In Elkenroth, einer Gemeinde im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Die Bürgerinnen und Bürger von Elkenroth können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und Antworten auf alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt bietet Informationen zur Lohnsteuer und klärt über die notwendigen Belege auf, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts möglicherweise ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um einfach und schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Informieren Sie sich auch über die wichtigen Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung, um keinen wichtigen Termin zu verpassen.

Elkenroth im Überblick

Einwohner 2.364 1.179 männlich
1.185 weiblich
Fläche 11,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57578

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elkenroth

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Grundsteuer A 530%
Grundsteuer B 530%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank