Finanzamt Ellenberg

Die Gemeinde Ellenberg im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Aalen betreut. Einwohner von Ellenberg haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten können Sie sich an die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts Aalen wenden. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt ansprechen müssen. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Aalen unterstützt Sie auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und dem Einreichen von Belegen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Anforderungen erfüllen.

Ellenberg im Überblick

Einwohner 130 64 männlich
66 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73488

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ellenberg

?
Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank