Finanzamt Ellenberg

Ellenberg, Teil des Kreises Birkenfeld in Rheinland-Pfalz, ist ebenfalls dem Finanzamt Idar-Oberstein zugeordnet. Als Bürger dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt hilft Ihnen auch gerne bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Zudem stehen die Mitarbeiter bereit, um Sie über Fristen bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung und die Handhabung von Steuerbescheiden und Belegen zu informieren. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des Finanzamtes zur Folge hat. Um einen Überblick zu behalten, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Ellenberg im Überblick

Einwohner 1.825 904 männlich
921 weiblich
Fläche 31,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 270

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55765

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ellenberg

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank