Finanzamt Ellern (Hunsrück)

Ellern (Hunsrück) gehört ebenfalls zum Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Wenn Sie in dieser Gemeinde leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem online oder persönlich einreichen. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu Steuerbescheiden haben. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um die Fristen einzuhalten. Bei einem Umzug kann es vorkommen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Daher empfehlen wir, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um sicherzugehen, dass Sie mit Ihren Anfragen an das richtige Finanzamt wenden.

Ellern (Hunsrück) im Überblick

Einwohner 4.828 2.384 männlich
2.444 weiblich
Fläche 29,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55497

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ellern (Hunsrück)

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank