Finanzamt Ellerstadt

Ellerstadt, im Kreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz gelegen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Neustadt. Als Bewohner dieser Gemeinde steht Ihnen das Finanzamt bei der Einreichung von Einkommensteuererklärungen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung. Es ist wichtig, Fristen einzuhalten und die notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig wird. Um sicherzugehen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Ellerstadt schnell zu finden.

Ellerstadt im Überblick

Einwohner 1.482 751 männlich
731 weiblich
Fläche 23,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Neustadt

Adresse

Konrad-Adenauer-Str. 26
67433 Neustadt

Postfach 100 465 , 67404 Neustadt

Kontakt

Telefon 06321/9300
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06321/93028600

Finanzamtsnummer

2731

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67158

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ellerstadt

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank