Finanzamt Elsdorf-Westermühlen

In der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein liegt, ist das Finanzamt Rendsburg zuständig. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt einzureichen und jederzeit Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer zu klären. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Steuerbescheide werden hier verarbeitet, und eine ordentliche Ablage Ihrer Belege ist von Vorteil. Um sicherzustellen, dass Sie beim zuständigen Finanzamt sind, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen.

Elsdorf-Westermühlen im Überblick

Einwohner 1.631 825 männlich
806 weiblich
Fläche 27,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 4

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Rendsburg

Adresse

Kieler Str. 19
24768 Rendsburg

Kontakt

Telefon 04331 598-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04331 598-2770

Finanzamtsnummer

2128

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Rendsburg Bewertung für Grundsteuer 88 (2188) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Rendsburg

IBAN: DE16200000000020201504

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

24800

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elsdorf-Westermühlen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank