Finanzamt Elsdorf

Die Gemeinde Elsdorf, im Kreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen gelegen, ist dem Finanzamt Zeven zugeordnet. In diesem Finanzamt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung erhalten. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um Ihre Ansprüche optimal geltend zu machen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann jedoch bedeuten, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie dazu unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell festzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Zeven steht Ihnen nicht nur bei Lohnsteuer-Angelegenheiten zur Seite, sondern bietet auch Hilfe bei der Klärung von Fragen zu Steuerbescheiden. Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Anliegen an das Finanzamt zu wenden und alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Elsdorf im Überblick

Einwohner 2.054 1.047 männlich
1.007 weiblich
Fläche 49,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

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Quelle: Stadt Köln

Zeven

Adresse

Kastanienweg 1
27404 Zeven

Postfach 1259 , 27392 Zeven

Kontakt

Telefon 04281 753-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2352

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE ROTENBURG OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Zeven

IBAN: DE47241512350000404350

BIC: BRLADE21ROB

Zuständig für Postleitzahlen

27404

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elsdorf

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank