Finanzamt Elsoff (Westerwald)

In Elsoff (Westerwald), einer Gemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Die Einwohner können dort ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Team des Finanzamts zur Verfügung. Wenn Sie umziehen, achten Sie darauf, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann, insbesondere wenn Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Elsoff (Westerwald) im Überblick

Einwohner 2.411 1.196 männlich
1.215 weiblich
Fläche 26,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56479

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elsoff (Westerwald)

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank