Finanzamt Elstra / Halštrow

In Elstra, einer Stadt im Kreis Bautzen im Freistaat Sachsen, ist das Finanzamt Hoyerswerda für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie in Elstra wohnhaft sind, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Hoyerswerda einreichen. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist entscheidend, die Fristen zu beachten, um Ihre Steuerbescheide rechtzeitig zu erhalten. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. So bleiben Sie über Ihre steuerlichen Verpflichtungen stets informiert.

Elstra / Halštrow im Überblick

Einwohner 2.651 1.333 männlich
1.318 weiblich
Fläche 32,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Hoyerswerda

Adresse

Pforzheimer Platz 1
02977 Hoyerswerda

Postfach 1162 , 02961 Hoyerswerda

Kontakt

Telefon 03571 460-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03571 460-1050

Finanzamtsnummer

3213

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hoyerswerda

IBAN: DE81860000000086001527

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01920

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elstra / Halštrow

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank