Finanzamt Eltmann

In Eltmann, einer Gemeinde im Kreis Haßberge im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Zeil am Main mit der Außenstelle Ebern für die steuerlichen Belange zuständig. Das Finanzamt bietet wertvolle Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet alle Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch ein neues Finanzamt zuständig wird. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen ebenfalls bei Lohnsteuerfragen, Fristen und Steuerbescheiden zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort Eltmann zu finden.

Eltmann im Überblick

Einwohner 5.311 2.651 männlich
2.660 weiblich
Fläche 40,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Zeil am Main mit Außenstelle Ebern

Adresse

Obere Torstr. 9
97475 Zeil

Postfach 1160 , 97470 Zeil

Kontakt

Telefon 09524 824-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09524 824-100

Finanzamtsnummer

9259

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97483

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eltmann

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank