Finanzamt Elzweiler

Die Gemeinde Elzweiler gehört zum Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, und ist dem Finanzamt Kusel-Landstuhl zugeordnet. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Das Finanzamt informiert über sämtliche Fristen, die es zu beachten gilt, und hilft bei der Klärung von Steuerbescheiden sowie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Belege. Ein Umzug kann dazu führen, dass sich auch die Zuständigkeit des Finanzamts ändert; daher ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren. Nutzen Sie dazu unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Das Team des Finanzamts Kusel-Landstuhl steht Ihnen zur Verfügung und unterstützt Sie in allen Fragen zur Lohnsteuer und steuerlichen Veranlagung.

Elzweiler im Überblick

Einwohner 265 138 männlich
127 weiblich
Fläche 2,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66887

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elzweiler

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 485%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank