Finanzamt Emersacker

In der Gemeinde Emersacker, im Kreis Augsburg, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Augsburg-Land zuständig. Die Einwohner können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer. Das Finanzamt informiert zudem über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und erklärt, was bei Steuerbescheiden zu beachten ist und welche Belege erforderlich sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen, was für Sie von Bedeutung sein könnte. Um das für Sie zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellt.

Emersacker im Überblick

Einwohner 1.504 732 männlich
772 weiblich
Fläche 11,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86494

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Emersacker

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank