Finanzamt Emmelshausen

Emmelshausen, als Stadt im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Koblenz zugeordnet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig um alle notwendigen Belege und Fristen zu kümmern, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion verwenden. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos klären.

Emmelshausen im Überblick

Einwohner 3.941 1.959 männlich
1.982 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56277, 56278, 56281

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Emmelshausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank