Finanzamt Emmendorf

In der Gemeinde Emmendorf im Kreis Uelzen, Niedersachsen, ist das Finanzamt Uelzen-Lüchow zuständig. Die Einwohner von Emmendorf können ihre Einkommensteuererklärung direkt einreichen oder sich zu Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die zuständigen Mitarbeiter wenden. Von relevanten Fristen bis hin zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit bereit zu helfen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann Veränderungen in der Zuständigkeit Ihres Finanzamts mit sich bringen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist. So bleiben Sie immer informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig erledigen.

Emmendorf im Überblick

Einwohner 722 363 männlich
359 weiblich
Fläche 11,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Uelzen-Lüchow

Adresse

Am Königsberg 3
29525 Uelzen

Kontakt

Telefon 0581 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2347

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE UELZEN LUECHOW-DANNENBERG

Kontoinhaber: Finanzamt Uelzen-Lüchow

IBAN: DE40258501100000000026

BIC: NOLADE21UEL

Zuständig für Postleitzahlen

29579

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Emmendorf

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank