Finanzamt Ensch

Als Bürger der Gemeinde Ensch, die im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz liegt, obliegt Ihnen die Verantwortung, Ihre Steuerangelegenheiten beim Finanzamt Trier zu regeln. Das Finanzamt Trier ist für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung sowie für Fragen zur Lohnsteuer und zur allgemeinen steuerlichen Veranlagung zuständig. Es ist wichtig, sich über Fristen und erforderliche Belege im Klaren zu sein, um eventuelle Unannehmlichkeiten während der Steuererklärung zu vermeiden. Planen Sie einen Umzug, sollten Sie daran denken, dass dieser einen Zuständigkeitswechsel für Ihr Finanzamt zur Folge haben kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und erhalten Sie die benötigte Unterstützung und Informationen.

Ensch im Überblick

Einwohner 669 342 männlich
327 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54340

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ensch

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank