Finanzamt Ensdorf

Die Gemeinde Ensdorf aus dem Kreis Amberg-Sulzbach im Freistaat Bayern ist dem Finanzamt Amberg zugeordnet. Als Einwohner von Ensdorf haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrem Steuerbescheid steht Ihnen das Team des Finanzamts gerne zur Seite. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Blick behalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Sie nicht mehr dem Finanzamt Amberg unterstehen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Ensdorf im Überblick

Einwohner 2.160 1.075 männlich
1.085 weiblich
Fläche 56,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 231

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Amberg

Adresse

Kirchensteig 2
92224 Amberg

Postfach 1452 , 92204 Amberg

Kontakt

Telefon 09621 36-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09621 36-413

Finanzamtsnummer

9201

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 16.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE84750000000075301503

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

92266

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ensdorf

?
Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank