Finanzamt Enzen

In der Gemeinde Enzen, die im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Wenn Sie in Enzen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Es bietet auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege und Unterlagen bereitzuhalten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es erforderlich werden, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und wie Sie am besten Kontakt aufnehmen können.

Enzen im Überblick

Einwohner 1.228 623 männlich
605 weiblich
Fläche 6,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54646

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Enzen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank