Finanzamt Eppelheim

Die Stadt Eppelheim gehört zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg und wird vom Finanzamt Heidelberg betreut. Die Bewohner haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten kompetente Beratung zu steuerlichen Themen wie der Veranlagung. Auch Fragen zur Lohnsteuer können an das Finanzamt gerichtet werden. Es ist wichtig, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei der Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen steht das Finanzamt Heidelberg den Bürgern zur Seite. Beachten Sie außerdem, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts mit sich bringen kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das korrekte Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Das Finanzamt Heidelberg ist eine zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen Anliegen in Eppelheim.

Eppelheim im Überblick

Einwohner 1.348 652 männlich
696 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Heidelberg

Adresse

Maaßstr. 32
69123 Heidelberg

Kontakt

Telefon 06221 7365-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06221 7365-190

Finanzamtsnummer

2832

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE30600501017421500168

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

69208, 69209, 69210, 69214

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eppelheim

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank