Finanzamt Eppendorf

In der Gemeinde Eppendorf, die im Kreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Freiberg für steuerliche Anliegen der Bürger zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Finanzamtes Freiberg wenden. Diese bieten Ihnen auch Rat in Bezug auf Lohnsteuerfragen und informieren Sie über wichtige Fristen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung.

Eppendorf im Überblick

Einwohner 3.787 1.839 männlich
1.948 weiblich
Fläche 33,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Freiberg

Adresse

Brückenstr. 1
09599 Freiberg

Kontakt

Telefon 03731 379-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03731 379-999

Finanzamtsnummer

3220

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Freiberg

IBAN: DE61870000000087001507

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09575

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eppendorf

?
Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 428%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank