Finanzamt Eppertshausen

Die Gemeinde Eppertshausen im Kreis Darmstadt-Dieburg in Hessen kann auf das Finanzamt Dieburg zurückgreifen, das für die steuerliche Betreuung zuständig ist. Bürger haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Wichtige Infos zu Lohnsteuer sowie zu Einreichungsfristen sind hier ebenfalls verfügbar. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es vorkommen, dass die Zuständigkeit wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln. Das Finanzamt Dieburg bietet den Einwohnern von Eppertshausen eine zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen Belange und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Belege korrekt und rechtzeitig eingereicht werden.

Eppertshausen im Überblick

Einwohner 6.429 3.222 männlich
3.207 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 185

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Dieburg

Adresse

Marienstraße 19
64807 Dieburg

Postfach 1209 , 64802 Dieburg

Kontakt

Telefon 06071 2006-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2608

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Dieburg

IBAN: DE48500000000050801501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64854, 64855, 64856, 64859

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eppertshausen

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Grundsteuer B 435%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank