Finanzamt Erbach

Die Stadt Erbach im Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Ehingen betreut. Die Einwohner von Erbach haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Verspätungsgebühren zu vermeiden. Das Finanzamt Ehingen unterstützt Sie auch bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden und gibt Auskunft über benötigte Belege. Planen Sie einen Umzug außerhalb von Erbach, sollten Sie beachten, dass sich dadurch möglicherweise das zuständige Finanzamt ändert. Für die Suche nach Ihrem zuständigen Finanzamt können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Erbach im Überblick

Einwohner 10.045 4.894 männlich
5.151 weiblich
Fläche 20,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Ehingen

Adresse

Hehlestr. 19
89584 Ehingen

Kontakt

Telefon 07391/5080
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07391/508260

Finanzamtsnummer

2858

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE56630000000063001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89151, 89152, 89155

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erbach

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank