Finanzamt Erbach

Die Gemeinde Erbach im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz ist dem Finanzamt Simmern-Zell zugeordnet. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten. Es ist wichtig, alle benötigten Belege rechtzeitig einzureichen, um gesetzliche Fristen einzuhalten. Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes oder über die Gemeindegrenzen hinaus kann es zu Änderungen in der Zuständigkeit kommen. Um sicherzustellen, dass Sie mit Ihren Anfragen an das richtige Finanzamt gelangen, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So behalten Sie immer den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Erbach im Überblick

Einwohner 10.124 5.061 männlich
5.063 weiblich
Fläche 55,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55494

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erbach

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank