Finanzamt Erbes-Büdesheim

Erbes-Büdesheim gehört zum Kreis Alzey-Worms im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat das Finanzamt Bingen-Alzey als Anlaufstelle für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Hilfe bei der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert Sie auch über alle relevanten Fristen und bietet Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Erbes-Büdesheim im Überblick

Einwohner 1.516 752 männlich
764 weiblich
Fläche 9,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55230, 55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erbes-Büdesheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank