Finanzamt Erkenbrechtsweiler

Erkenbrechtsweiler, eine Gemeinde im Kreis Esslingen in Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Nürtingen als zuständige Behörde. Wenn Sie in Erkenbrechtsweiler wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sind die Mitarbeiter des Finanzamts Nürtingen bereit, Sie zu unterstützen. Sie beantworten Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Steuerbescheiden und helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu wahren, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Um zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren praktischen Finanzamt-Finder. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann zur Folge haben, dass ein neues Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird. Das Finanzamt Nürtingen steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung, um alle steuerlichen Fragestellungen zu klären.

Erkenbrechtsweiler im Überblick

Einwohner 231 117 männlich
114 weiblich
Fläche 5,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Nürtingen

Adresse

Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen

Postfach 1309 , 72603 Nürtingen

Kontakt

Telefon 07022/7090
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07022/709-120

Finanzamtsnummer

2874

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE53611500200048200130

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

73268

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erkenbrechtsweiler

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank