Finanzamt Erlau

Die Gemeinde Erlau im Kreis Mittelsachsen, Freistaat Sachsen, wird vom Finanzamt Mittweida betreut. Wenn Sie in Erlau wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen wollen, können Sie dies bequem beim Finanzamt Mittweida erledigen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiter für Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten zur Verfügung. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über Fristen zu informieren, insbesondere im Hinblick auf Steuerbescheide und Belege. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu finden.

Erlau im Überblick

Einwohner 3.093 1.556 männlich
1.537 weiblich
Fläche 37,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 162

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Mittweida

Adresse

Robert-Koch-Str. 17
09648 Mittweida

Postfach 1157 , 09641 Mittweida

Kontakt

Telefon 03727 987-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03727 987-333

Finanzamtsnummer

3222

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Mittweida

IBAN: DE07870000000087001509

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09306

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erlau

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank