Finanzamt Erlenbach bei Dahn

Die Gemeinde Erlenbach bei Dahn im Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Pirmasens betreut. Viele Bürger haben Fragen zur Einkommensteuererklärung und zur Lohnsteuer, für die das Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle darstellt. Es ist entscheidend, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen genau zu beachten, um rechtzeitig einen Steuerbescheid zu erhalten. Bereiten Sie zudem alle notwendigen Belege vor, um Ihre steuerlichen Angaben zu untermauern. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus Wechselwirkungen auf die Zuständigkeit Ihres Finanzamts haben kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist. Das Finanzamt Pirmasens steht den Erlenbachern in allen steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Erlenbach bei Dahn im Überblick

Einwohner 482 232 männlich
250 weiblich
Fläche 8,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76891

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erlenbach bei Dahn

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank