Finanzamt Ernsgaden

Die Gemeinde Ernsgaden, ebenfalls im Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Freistaat Bayern gelegen, ist dem Finanzamt Pfaffenhofen zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer unterstützen lassen. Wichtig ist, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen zu beachten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Für Unklarheiten bezüglich Steuerbescheiden und notwendigen Belegen stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes bereit, um zu helfen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes führen kann, was eine rechtzeitige Klärung notwendig macht.

Ernsgaden im Überblick

Einwohner 1.811 938 männlich
873 weiblich
Fläche 7,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 213

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Pfaffenhofen

Adresse

Schirmbeckstr. 5
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Postfach 1543 , 85265 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Kontakt

Telefon 08441 77-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08441 77-199

Finanzamtsnummer

9154

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85119

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ernsgaden

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank