Finanzamt Erolzheim

Erolzheim im Kreis Biberach, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Biberach zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Biberach einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts stets bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung im Auge zu behalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, könnte dies zu einer Änderung der zuständigen Finanzamts führen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Biberach unterstützt die Bürger von Erolzheim auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen, die für die Steuererklärung notwendig sind.

Erolzheim im Überblick

Einwohner 304 157 männlich
147 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Biberach

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351/590
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351/591119

Finanzamtsnummer

2854

Öffnungszeiten

Kundenzentrum, Bahnhofstr. 13:

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88453

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erolzheim

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank