Finanzamt Erpel

Erpel, eine idyllische Gemeinde im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Wenn Sie in Erpel wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Neuwied einreichen. Es ist ratsam, sich über die steuerliche Veranlagung und die Lohnsteuer zu informieren, um mögliche Fragen rechtzeitig zu klären. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen bei der Einreichung von Belegen und der Einhaltung von Fristen zur Seite. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. So bleibt Ihre Steuerangelegenheiten stets reibungslos.

Erpel im Überblick

Einwohner 12.797 6.338 männlich
6.459 weiblich
Fläche 89,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53579

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Erpel

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 610%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank