Finanzamt Ersfeld

Die Gemeinde Ersfeld im Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg. Wenn Sie in Ersfeld wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder diese einreichen möchten, steht Ihnen das Finanzamt jederzeit zur Verfügung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um dies zu klären, können Sie unsere Suchfunktion nutzen, um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden. Für die Bearbeitung von Lohnsteueranliegen sowie für die Klärung von Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg in Ersfeld Ihre kompetente Anlaufstelle.

Ersfeld im Überblick

Einwohner 8.042 4.016 männlich
4.026 weiblich
Fläche 8,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57635

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ersfeld

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank